Keine Unterstützung für Hartz-IV
In der Kreistagssitzung vom 31. Januar 2011 hatte DIE LINKE die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Birkenfeld und der Agentur für Arbeit zur Regelung der Zusammenarbeit im „Job-Center“, das die bisherige ARGE ersetzt, abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Ende 2007 die ARGEN (Gemeinschaftseinrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Trägern zur Betreuung von Arbeitsuchenden) für verfassungswidrig erklärt. Erst 2010 wurde die verfassungsrechtliche Grundlage für diese Art der Mischverwaltung von der Mehrheit im Deutsche Bundestag durch eine Grundgesetzänderung geschaffen. Die neue gemeinsame Einrichtung erhielt den Namen „Job-Center“.
Als am 15. November 2010 im Kreistag Birkenfeld beschlossen wurde, mit der Agentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung gemäß § 44 b des SGB II zu bilden, kam es der Fraktion DIE LINKE vor allem darauf an, eine Options-Kommune, also die alleinige Zuständigkeit des Kreises zu verhindern, weil dies für Arbeitslose mit möglichen weiteren schweren Nachteilen verbunden gewesen wäre.
Dieses Modell ist im Kreis Birkenfeld nun zwar vorerst vom Tisch. In der vorgelegten Vereinbarung wird die Zulassung kommunaler Träger anstelle der Bundesagentur für Arbeit, also die von der LINKEN abgelehnte Options-Kommune, für die Zukunft aber nicht ausgeschlossen.
Tanja Krauth, die Fraktions-Vorsitzende:“ Wir hätten uns auch gewünscht, dass die in der Vereinbarung vorgesehene Trägerversammlung nicht nur über Arbeitslose redet, sondern mit Arbeitslosen. Da es im Kreis Birkenfeld keine ausreichend legitimierte Arbeitslosenvertretung gibt, wäre z. B. die Einbeziehung des Erwerbslosen-ausschusses des Verdi-Bezirks Rhein-Nahe-Hunsrück denkbar, dem gehören auch Mitglieder aus dem Kreis Birkenfeld an.
Dass „ Vertreter von Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II anbieten nicht Mitglied des Beirates sein dürfen“, begrüßen wir, sehen aber auch hier schon bei den aufgeführten Institutionen, insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Bürgerarbeit im Kreis, Interessenüberschneidungen.“
Rainer Böß, der stellvertretende Fraktions-Vorsitzende:“ Da sich sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bürgermeister von Idar-Oberstein als Mitglieder in die Trägerversammlung wählen liesen gehe ich davon aus, dass die Stadt Idar-Oberstein keine 1-Euro-Jobber beschäftigt und dies auch in Zukunft nicht mehr beabsichtigt. Sollte dies allerdings nicht so sein, läge bereits hier ein Verstoß gegen die Vereinbarung vor!“
DIE LINKE Kreistags-Fraktion sieht insgesamt in der Vereinbarung eine große Intransparenz. Die Folgen dieser Vereinbarung sind für die Betroffenen nur schwer abzusehen.
Tanja Krauth:“ Darüber hinaus hält DIE LINKE das von SPD, Grünen, FDP und CDU eingeführte Hartz IV-Gesetz nicht nur für eine soziale Härte, sondern für ein soziales Verbrechen und wird sich an der Umsetzung nicht beteiligen!
DIE LINKE stimmte deshalb der Vereinbarung nicht zu.