Pressemitteilungen des Kreisverbandes
LINKE Birkenfeld: Einmalige Heizkostenbeihilfe für Geringerverdiener ist möglich
Auch Menschen mit geringem Einkommen können auf Antrag eine einmalige Heizkostenbeihilfe bekommen
Original-Presse-Info vom 13.12.22
Auch Menschen mit geringem Einkommen können auf Antrag eine einmalige Heizkostenbeihilfe bekommen, so Rainer Böß, stellvertretender Vorsitzender und Pressesprecher der LINKEN im Kreis Birkenfeld. Wichtig sei, dass der Antrag im Monat der Heizmittelbezahlung gestellt würde.
Auch bei denen, die sonst ihren „sozialrechtlichen Bedarf“ mit ihrem Einkommen decken können und keinen Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter haben, erhöht sich dieser Bedarf um die Höhe der Nachzahlung / Rechnungssumme in dem Monat, in dem diese zu zahlen ist. Wer diesen Bedarf nicht durch sein Einkommen aus erwerbs- oder selbständiger Tätigkeit decken kann hat für diesen Monat einen Anspruch auf aufstockende Leistungen. Der Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden. Rentner*innen können ihre Ansprüche beim Sozialamt geltend machen.
Böß: „ Wenn man Hilfe zu den explodierenden Energiepreisen (Heizöl, Gas) erhalten kann sollte man den Aufwand (etliche Formulare sind auszufüllen) nicht scheuen und auch seinen Stolz zurückstellen und das einfordern was einem per Gesetz zusteht.“
Wer mit dem Antrag nicht klar kommt kann sich u.a. von den Sozialarbeiter*innen von Diakonie und Caritas kostenlos helfen lassen.
Mehr Infos und die genaue Vorgehensweise sind zu finden auf der Webseite des Sozial-Vereins Tacheles unter www.energie-hilfe.org