Anfrage zu Lehr-und Lernmitteln in den Schulen
Der Kreis kürzt für 2015 die Zuwendungen für die Schulen drastisch
Vorbemerkung:
Im Rahmen einer sogenannten Haushaltskonsolidierung will der Kreis Birkenfeld 2015 kräftig bei den zur Verfügung gestellten Lehr-und Lernmitteln an den Schulen im Kreis sparen.
Realschule Plus I-O,Idar-Purper-Schule erhält statt 12000 nur noch 10000 Euro
Gymnasium Birkenfeld statt 14040 nur noch 12000 Euro
Gymnasium Heinzenwies statt 11000 nur noch 6000 Euro
Göttenbach-Gymnasium statt 8370 nur noch 2400 Euro
Berufsbildende Schule für Wirtschaft, I-O statt 14500 nur noch 10500 Euro.
Schon jetzt bezahlen Lehrer und Schülerinnen und Schüler dazu, weil das Geld nicht reicht.
In Zukunft wird sich die Lage noch einmal dramatisch verschärfen.
Während der Kreis Bernkastel-Wittlich gerade beschlossen hat alle Schulen in Kreisträgerschaft im nächsten Jahr großzügig mit interaktiven Tafeln auszustatten (mindestens 1,8 Millionen Euro) setzt der Kreis Birkenfeld die Chancengleichheit in der Bildung aufs Spiel.
Auch dies ist ein Grund, weshalb die Kreistags-Fraktion DIE LINKE einem solchen Kreishaushalt nicht zustimmen kann.
Um mehr zu erfahren hat die Fraktion eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt:
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten die Kreisverwaltung Birkenfeld um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Übernimmt bzw. in welcher Form übernimmt der Schulträger (Landkreis) die Kosten (Papier, Toner, Wartung) der Photokopien/Ausdrucke der Aufgabenblätter für die Klassenarbeiten / Tests/HÜs?
In welcher Höhe je Blatt werden sie übernommen? Wie erfolgt die Abrechnung zwischen Schule und Schulträger?
2. Übernimmt der Schulträger die Kosten sonstiger notwendiger Photokopien/Ausdrucke (Papier, Toner, Wartung), die die Fachbücher ersetzen und/oder ergänzen (Aufgabenblätter, Arbeitsblätter, Skripte)?
3. Gibt es irgendeine Deckelung der Kostenübernahme für diese notwendigen Unterrrichts-materialien (Photokopien/Ausdrucke) je Blatt, Schüler/Schülerin, Lehrkraft, Schule? Wie wird verfahren, wenn eine mögliche Decklung (Budgetierung) nicht ausreicht?
4. Übernimmt bzw. in welcher Form übernimmt der Schulträger die Kosten der im Unterricht eingesetzten Lehr-/Lösungs- und/oder Fachbücher (=Arbeitsmittel) für die Lehrkräfte?
5. Welche rechtlichen Grundlagen (Gesetze/Verordnungen) und (Verwaltungs-)Gerichtsurteile bilden den rechtlichen Rahmen für den Umgang der Kreisverwaltung mit der (kostenlosen) Zurverfügung-stellung der Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler und der Arbeitsmittel für die Lehrerinnen und Lehrer?
Mit freundlichen Grüßen Tanja Krauth Fraktionssprecherin DIE LINKE