Änderungsantrag zu Migrations-Beirat
LINKE möchte Zahl der Beiratsmitglieder vergrößern
Birkenfeld, den 28.10.2019
Änderungsantrag zu TOP 4
„Satzung des Nationalparklandkreises Birkenfeld über den Beirat für Migration und Integration“ in der Kreistagssitzung am 04.11.2019
Die Kreistags-Fraktion DIE LINKE beantragt in der vorgelegten Satzung des Nationalparklandkreises Birkenfeld über den Beirat für Migration und Integration unter § 2 Gesamtzahl der Mitglieder in Absatz 1 den Satz „Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 7.“ in „Die Zahl der gewählten Mitglieder beträgt 14.“ abzuändern.
Begründung:
Die von der Kreisverwaltung genannte Größe von 7 zu wählenden Mitgliedern ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und kann jederzeit (nach oben) geändert werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es auf Kreisebene sowohl Beiräte für Migration und Integration mit 7, aber auch mit 10, 14 (z.B. Donnersbergkreis) oder gar 16 (z.B. Rhein-Hunsrück-Kreis) gewählten Mitgliedern.
Der Nationalparklandkreis Birkenfeld hat ein vorbildliches Integrations-Konzept erstellt, welches auch umgesetzt wird. Der Kreis sollte angesichts der zu erwartenden Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich Migration und Integration auch bei der Bildung eines Beirates für Migration und Integration seiner Vorbild-Rolle gerecht werden und den Beirat als Chance für ein gutes Zusammenleben von Zugewanderten und Einheimischen auf Kreisebene betrachten.
In einer Erweiterung der Zahl der gewählten Mitglieder von 7 auf 14 (wie dies z.B. in der Stadt Idar-Oberstein praktiziert wird) sehen wir zwei Vorteile.
Bei 14 gewählten Mitgliedern hat der Kreistag die Möglichkeit, dass zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern jede Fraktion ein Mitglied für den Beirat benennen kann (wie dies in Idar-Oberstein umgesetzt wird) und eine enge Verzahnung zwischen Beiratsarbeit und Kreistag möglich wird.
Wenn nur 7 Mitglieder für den gesamten Kreis zu wählen sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass dem Beirat nur gewählte Mitglieder aus Idar-Oberstein angehören werden, da die Idar-Obersteiner Kandidatinnen und Kandidaten in einer Stadt mit rund 30000 Einwohnern über ein weit größeres Wählerklientel verfügen, als Kandidatinnen und Kandidaten aus anderen Ortschaften mit Zugewanderten im Kreis. Eine Erhöhung der zu wählenden Mitglieder auf 14 würde diese Wahrscheinlichkeit verringern.
Der Antrag wurde von den Fraktionen der Grünen und der LUB unterstützt, fand aber keine Mehrheit, es blieb also bei 7 zu wählenden Mitgliedern.