DIE LINKE Anfrage zu „Schultrojaner“ im Kreis Birkenfeld

Schüler und Lehrer werden ausspioniert

„Kaum ist die Debatte über den „Bundestrojaner“ etwas abgeklungen“ so Rainer Böß, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion die LINKE im Kreistag Birkenfeld, „ kommt nun ans Licht, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung bereits zur Zeit der SPD-Alleinregierung einen Vertrag unterzeichnet hat, der die Bespitzelung von Schulkindern und Lehrern erlaubt!“

Alle Bundesländer haben mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen getroffen. Dabei wurde vereinbart, dass 1% der Schulrechner mit Hilfe eines Schultrojaners auf urheberrechtlich geschützte Werke untersucht werden sollen.

R. Böß:“ Nachdem dieser Vertragstext durch Zufall bekannt wurde, stehen die Landesregierungen in der Kritik. Auch für die Kreistags-Fraktion DIE LINKE ist der Versuch Schüler und Lehrer zu bespitzeln und zu kriminalisieren ein Skandal. Auf Schulrechnern liegen meist sensible Daten von Arbeitsversionen von Leistungstests bis zu Schülerdaten und psychologischen Gutachten. Der Einsatz einer solchen Überwachungs-Software wirft arbeitsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen auf, denn mittelbar überwacht der Dienstherr wenn er die Software einsetzt seine Angestellten/Beamten. Damit dürfte ein solcher Vertrag jeweils arbeits- und beamtenrechtlich mitbestimmungspflichtig sein!“

DIE LINKE Kreistags-Fraktion hat eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt und u.a. um Beantwortung dieser Fragen gebeten:

Wie gestalten sich die Zuständigkeiten zwischen dem Land und dem Kreis bezüglich der Umsetzung der im Gesamtvertrag festgelegten Überprüfung von urheberrechtlichen Verstößen an Schulen? Wie gestaltet sich der personelle, finanzielle und zeitliche Mehraufwand in den Verwaltungen? Wie erfolgt die Überprüfung in den Schulen, welche Daten sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden? Was soll im Falle eines Verstoßes passieren? Wer soll in welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer, Schulleiter, etc.)? Wie soll zwischen „unschuldigen“ und „schuldigen“ Nutzern des betroffenen Schulcomputers unterschieden werden? Wie soll die Identität des betroffenen Nutzers zweifelsfrei festgestellt werden? Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schülerräte, Schulkonferenzen, Schülervertretungen etc.) über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?

Quelle: netzpolitik.org/2011/zweites-update-zum-schultrojaner/

(rab)